Der 1. Vorsitzende Hans-Georg Diel begrüßte um 19.00 Uhr die anwesenden Mitglieder des Fördervereins, ganz besonders Museumsleiterin
Frederica Ihling, Ehrenbürgermeister Ralf Péus, Bürgermeister Christoph Rosenau und Ortsvorsteher Paul Schüttler.
Insgesamt nahmen
gemäß Anwesenheitsliste 81 Mitglieder der 301 Vereinsmitglieder an der Versammlung teil. tttt
Hans Georg Diel wies insbesondere auf
den heutigen TO-Punkt 9 hin: Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
In stillem Gedenken an die verstorbene Frau Inge Kiep
aus Erftstadt erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen.
Der Geschäftsbericht wurde von Schriftführer Ludger Kleine vorgetragen.
Dabei geht er insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Führungen auf dem Bergbauwanderweg mit mehreren Gruppen und Schulklassen
(außerschulischer Lernort)
- Teilnahme an der Hl. Barbaramesse unter Tage und Entzünden einer Kerze in
Stollen IV am
04.12.
- Ablegung von Blumen am 09.11. an den Stolpersteinen in Gedenken an die Familie
Markus
- Stollenfest am 27.07. an der
Hütte „Alwine“
- Krippenfest am 1. Advent an der Hütte „Alwine“ und am Josephusstollen
- Hinweis auf die Bergbau-Lichterkirche und Anregung
zum Besuch
- Teilnahme am Heimatpreis der Gemeinde, leider erfolglos
- Nennung der Mitgliederentwicklung von 2009 (58) bis zum 31.12.2025
(297)
- Begrüßung der neuen Mitglieder Beate Schneider, Ulrich Senge, Christian Mues
und Steffen Schmitten.
Kassierer
Heinrich Wysgalla erstattete den Kassenbericht für 2025, der ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen wurde. Die Kassenprüfer bestätigten
eine gute Kassenführung und schlugen vor, dem Kassierer und dem gesamten Vorstand Entlastung zu erteilen; diesem Vorschlag entsprach
die Mitgliederversammlung einstimmig.
Bei der im Blockverfahren durchgeführten Wahl wurden Ludger Kleine als Schriftführer, Heinrich
Wysgalla als Kassierer und die Beisitzer Paul Gierse, Christian Henneke und Stefan Morfeld für zwei Jahre einstimmig wiedergewählt.
Zum neuen Kassenprüfer wurde Ralf Péus als Nachfolger für Bodo Kraft für ein Jahr gewählt. Der bisherige Kassenprüfer Peter Ittermann
wurde für ein weiteres Jahr gewählt.
Alle Beteiligten nahmen die Wahl an.
Unter TO-Punkt 9 stand die Neufassung der Vereinssatzung an.
Stellv. Vorsitzender Rainer Loerwald erläuterte ausführlich das Erfordernis für die Neufassung. Insbesondere sei der Vereinsname zu
wechseln, weil zukünftig ein Trägerwechsel für das Bergbaumuseum anstehe. Auch solle zukünftig bei Satzungsänderungen das Erfordernis,
dass 25 % der Mitglieder anwesend sein müssten, entfallen. Weiterhin sei die Satzung redaktionell anzupassen.
Mittels einer vergleichenden
Übersicht wurden bisheriger Satzungstext und neuer vorgeschlagener Satzungstext per Power-Point dargestellt und erläutert.
Die Mitgliederversammlung beschloss sodann einstimmig, ohne Enthaltungen, die Neufassung der Vereinssatzung.
Unter Punkt 10 berichtete Vors. Hans-Georg Diel
über die Vorhaben 2026. Danach ist beabsichtigt:
- Ablegung von Blumen an den
Stolpersteinen am
09.11. im
Gedenken an die Familie Markus
- Ehrung der Hl. Barbara am 04.12.
im Willibaldstollen
IV durch
Entzünden einer Kerze
- Aufbau der Krippe im Josephusstollen
- Beteiligung an der Dorfreinigungsaktion
Stollenfest 2025
am 16.04.
- Außerschulischer Lernort: Führungen von Schulklassen an der Pochbude, am
Pochwerk
und in der Setzwäsche
- Sonstige Führungen auf dem Bergbauwanderweg
- Pflege und Instandhaltung des Bergbauwanderweges
- Bergbauwanderweg
als Bestwiger Best-Weg
- Bergmannsskulptur im Ortszentrum als neues Ramsbecker Wahrzeichen
Nach Abschluss der Tagesordnung erhoben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sangen das Bergmannslied und tranken den Bergmannsschnaps.
Unten der Link zur Neufassung
der Satzung, die nach Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten verliert die bisherige
Fassung der Satzung des Fördervereins Sauerländer Besucherbergwerk Bestwig - Ramsbeck e.V. ihre Gültigkeit und der Name des Fördervfereins
lautet dann:
Förderverein Bergbautradition Ramsbeck e.V.
In der Übersicht links die bisherige Fassung, rechts die Neufassung der
Vereinssatzung.